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   BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 60.90   

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https://dejure.org/1991,4231
BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 60.90 (https://dejure.org/1991,4231)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 8 C 60.90 (https://dejure.org/1991,4231)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 8 C 60.90 (https://dejure.org/1991,4231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Sorgfaltspflicht aufgrund der Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist - Vorkehrungen des Anwalts aufgrund erhöhter Sorgfaltspflicht - Vermeidung der Fristversäumung - Gebotenheit eines vorsorglichen Antrags auf Fristverlängerung

  • JurPC-Archiv

    Erhöhte Sorgfaltspflicht bei voller Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.12.1989 - 5 B 13.89

    Voraussetzungen für die Versäumung der Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 60.90
    Gegenstand des Vorwurfs, den der Prozeßbevollmächtigte des Klägers sich machen und der Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO sich zurechnen lassen muß, ist zwar nicht das - als solches vielmehr unbedenkliche (vgl. etwa Beschluß vom 28. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 13.89 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 166 S. 24 ) - volle Ausnutzen der (verlängerten) Revisionsbegründungsfrist.

    Es ist jedoch anerkannt, daß, wer so verfährt, eine "erhöhte Sorgfaltspflicht" auf sich nimmt (vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 28.87 - Buchholz 310 § 60 Nr. 154 S. 5 und vom 28. Dezember 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88

    Anrechnung von Anwaltsverschulden bei Beantragung einer Fristverlängerung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 60.90
    Das nicht getan zu haben, ist als Verletzung der das volle Ausnutzen von Fristen begleitenden "erhöhten Sorgfaltspflicht" zu werten, einer Pflicht, die nämlich einschließt, "sicherheitshalber in noch offener Frist" (Beschluß vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 C 20.88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 170 S. 33 ) "alle Maßnahmen treffen (zu müssen), die zur Vermeidung der Gefahr einer Fristversäumnis geboten sind" (Beschluß vom 24. Juni 1982 - BVerwG 3 B 27.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 124 S. 10 ).
  • BVerwG, 21.12.1987 - 3 B 28.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 60.90
    Es ist jedoch anerkannt, daß, wer so verfährt, eine "erhöhte Sorgfaltspflicht" auf sich nimmt (vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 28.87 - Buchholz 310 § 60 Nr. 154 S. 5 und vom 28. Dezember 1989, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 3 B 27.79

    Auswirkungen des rechtzeitigen oder verspäteten Einwurfs der Beschwerde in den

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 60.90
    Das nicht getan zu haben, ist als Verletzung der das volle Ausnutzen von Fristen begleitenden "erhöhten Sorgfaltspflicht" zu werten, einer Pflicht, die nämlich einschließt, "sicherheitshalber in noch offener Frist" (Beschluß vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 C 20.88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 170 S. 33 ) "alle Maßnahmen treffen (zu müssen), die zur Vermeidung der Gefahr einer Fristversäumnis geboten sind" (Beschluß vom 24. Juni 1982 - BVerwG 3 B 27.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 124 S. 10 ).
  • BVerwG, 12.10.2021 - 8 C 4.21

    Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA

    Dies galt besonders bei fristgebundenen Rechtsmittelbegründungen und gerade, wenn die Frist - wie hier - ausgeschöpft werden sollte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 8 C 60.90 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

    Wer eine Rechtsmittefrist voll ausnutzt, nimmt jedoch eine "erhöhte Sorgfaltspflicht" für die Fristwahrung auf sich (Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 8 C 60.90 - juris; BFH, Beschluss vom 25. November 2003 - VII R 9/03 - BFH/NV 2004, 519; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZB 9/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlustes des Schriftsatzes im

    Sie hat in diesem Falle jedoch erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - I ZB 2/98 - NJW 1998, 2677 unter II m.w.N.; vgl. auch VGH München, Beschluß vom 9. November 2001 - 15 ZB 01.30255 - veröffentlicht in juris; BVerwG CR 1991, 753).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LC 168/18

    BeA; Berufungsbegründungsfrist; Digifax; Fristversäumnis; Fristversäumnis,

    Er muss alle gebotenen Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (vgl. z.B. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 2.7.2014 - 1 BvR 862/13 -, juris Rn. 4; BVerwG, Beschl. v. 29.5.1991 - 8 C 60.90 -, juris Rn. 3; BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - IV ZB 9/04 -, juris Rn. 8).
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